4A Heating Systems | Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden auf alle von 4A Heating Systems angebotenen Dienstleistungen Anwendung. Mit der Nutzung unserer Dienstleistungen akzeptieren Sie die nachfolgenden Bedingungen unverändert und vollumfänglich. 

  1.  (1.1) Gegenstand dieser AGB ist die Nutzung von Dienstleistungen, die 4A Heating Systems gegenüber ihren Kunden (nachfolgend "Kunde") erbringt bzw. anbietet.
  2.  (1.2) Die Zustimmung zu diesen AGB erfolgt durch Inanspruchnahme der entsprechenden Dienstleistungen. Als Inanspruchnahme einer Dienstleistung gilt insbesondere Fassadenreinigung und Steinreinigung.
  3.  (1.3) Bei Zustellung einer kundenspezifischen Offerte stellt 4A Heating Systems diese AGB dem Kunden zusammen mit den Unterlagen per Post oder elektronisch (per E-Mail oder Link) zur Verfügung. Der Kunde bestätigt in diesem Fall seine Zustimmung zu den AGB mit Bestätigung der Offerte, durch Inanspruchnahme der Dienstleistung oder Bezahlung der Rechnung, wobei der Vertrag durch die zeitlich erste Handlung zustande kommt.
  1. (2.1) 4A Heating Systems erbringt Dienstleistungen im Zusammenhang mit Reinigung der Fassaden. 4A Heating Systems stellt dem Kunden – soweit vertraglich vereinbart – eine Reinigung der Fassaden mit Reprofilierung.
  2. (2.2) 4A Heating Systems ist ohne gegenteilige Vereinbarung berechtigt, die vertraglich vereinbarten Leistungen selber oder in Zusammenarbeit mit Dritten zu erbringen oder ganz durch Dritte erbringen zu lassen. 4A Heating Systems bleibt in jedem Fall für die Erfüllung des Vertrags verantwortlich.
  3. (2.3) 4A Heating Systems ist im Rahmen der betrieblichen Ressourcen bestrebt, die Dienstleistungen rund um die Uhr störungsfrei und ohne Unterbrechungen anzubieten.
  4. (2.4) Wartungsarbeiten, Störungsbehebungen, der Ausbau der Dienstleistungen, Massnahmen zum Schutz der Infrastruktur von 4A Heating Systems, etc. können vorübergehende Betriebsunterbrechungen erforderlich machen.
  5. (2.5) Der Kunde wird über solche Betriebsunterbrechungen frühzeitig informiert, wenn dies aufgrund der Umstände möglich ist. Die geplanten Unterbrechungen finden wenn möglich ausserhalb der Bürozeiten (soweit im Vertrag nicht anderweitig definiert: Montag bis Freitag, 09:00 – 18:00 Uhr, exkl. nationale Feiertage der Schweiz und kantonale Feiertage des Kantons Basel) statt.
  6. (2.6) 4A Heating Systems ist berechtigt, dem Kunden den im Zusammenhang mit Massnahmen gemäss Ziff. 2.4 und 2.5 entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten. 4A Heating Systems kann vom Kunden für die vorsorgliche Deckung des Aufwands und des weiteren Schadens eine Sicherheitsleistung verlangen. Wird diese Sicherheitsleistung nicht bezahlt oder befolgt der Kunde die im Zusammenhang mit den getroffenen Massnahmen erfolgten Aufforderungen nicht, kann 4A Heating Systems die Dienstleistungen aussetzen oder den Vertrag mit dem Kunden fristlos kündigen.
  1. (3.1) Der Kunde ist zur bestimmungsgemässen und rechtmässigen Nutzung der Dienstleistungen berechtigt (Fair Use / Acceptable Use).
  2. (3.2) Die Kalkulation der Inanspruchnahme der Dienstleistungen von 4A Heating Systems basiert auf durchschnittlicher Nutzung der Ressourcen von 4A Heating Systems (Fair Use). Die zur Verfügung gestellten Ressourcen dürfen nur zum ordentlichen Betrieb des Kundenservers verwendet werden. Nutzt der Kunde Ressourcen von 4A Heating Systems über das akzeptable Mass hinaus, offeriert 4A Heating Systems ein Upgrade auf eine leistungsfähigere Dienstleistungsklasse. Geht der Kunde auf das Angebot nicht ein, behält sich 4A Heating Systems das Recht vor, den Vertrag (notfalls fristlos) zu kündigen.
  3. (3.3) Störungen und Unterbrüche, welche durch den Kunden oder den ihm zurechenbaren Benutzer verursacht wurden, werden auf seine Rechnung durch 4A Heating Systems behoben. Die Verrechnung der geleisteten Arbeit erfolgt zu den jeweils geltenden aktuellen Ansätzen von 4A Heating Systems.
  4. (3.4) Bei der Bestellung der Dienstleistungen ist der Kunde zu wahrheitsgetreuen und nachvollziehbaren Angaben verpflichtet. Der Kunde ist insbesondere dafür verantwortlich, dass die Kundeninformationen (Rechnungs- und Administrationskontakt) während der ganzen Dauer des Vertrages aktuell, vollständig und richtig sind. 4A Heating Systems ist nicht verpflichtet Kundeninformationen zu beachten oder selber Nachforschungen im Hinblick auf die Berichtigung dieser Daten vorzunehmen. 4A Heating Systems ist jedoch berechtigt, offensichtlich unrichtige oder Rechte Dritter verletzende Einträge im Kundeninformation zu korrigieren oder zu löschen. Weiter ist 4A Heating Systems jederzeit berechtigt, bei Unklarheiten über die Korrektheit der Angaben des Kunden die Dienstleistungen auszusetzen und die daraus entstehenden Kosten analog zu Ziff. 2.6 in Rechnung zu stellen. Stellt 4A Heating Systems fest, dass der Kunde keine wahrheitsgetreuen oder nachvollziehbaren Angaben zu seiner Person (inkl. Adressen und Kontaktmöglichkeiten) angibt, ist 4A Heating Systems berechtigt, den Dienst umgehend einzustellen und den Vertrag fristlos kündigen.
  1. (4.1) Die Zahlungspflicht für Dienstleistungen beginnt mit Vertragsabschluss (vgl. Ziff. 1). 4A Heating Systems stellt dem Kunden für die gewählte Vertragsdauer in der Regel jeweils im Voraus Rechnung. Sofern auf dem Rechnungsformular keine anderen Angaben vermerkt sind, ist die Rechnung innert 20 Tagen zu bezahlen und die aufgeführten Preise als Nettopreise (exkl. MwSt.) zu verstehen.
  2. (4.2) Verletzt der Kunde die oben genannten oder die im Rechnungsformular festgehaltenen Zahlungsbedingungen, gerät er ab dem Tag der Fälligkeit der Forderung in Verzug. Befindet sich der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist 4A Heating Systems zur Erhebung von 5 % Verzugszins und ab der 2. Mahnung zusätzlich zur Erhebung von Mahngebühren von CHF 20.- (pro Mahnschreiben) berechtigt. 4A Heating Systems ist zudem berechtigt, die Dienstleistung gemäss Ziff. 11.2 zu kündigen. Überdies hat 4A Heating Systems das Recht, die Dienstleistung nach erfolgloser 2. Mahnung des Kunden zu sistieren. Für die Wiederinbetriebnahme wird dem Kunden eine Gebühr von CHF 100.- in Rechnung gestellt und 4A Heating Systems kann die Vorauszahlung der üblichen Rechnungsperiode verlangen.
  3. (4.3) Die Verrechnung gegenseitiger Forderungen der Vertragspartner ist ausgeschlossen.
  1. (5.1) 4A Heating Systems ist bestrebt, ihre Dienstleistungen sorgfältig und fachgerecht zu erbringen. 4A Heating Systems kann jedoch nicht garantieren, dass ihre Dienstleistungen ununterbrochen verfügbar sind. 4A Heating Systems gibt im Weiteren keine Garantie dafür ab, dass die von 4A Heating Systems und allenfalls eingesetzten Dritten erbrachten Dienstleistungen den Kunden in die Lage versetzen, den von ihm beabsichtigten wirtschaftlichen oder anderen Zweck zu erreichen.
  2. (5.2) Voraussetzung für Gewährleistungen ist eine Naturkatastrophe.
  3. (5.3) Der Kunde muss 4A Heating Systems eine angemessene Nachfrist von mindestens 30 Tagen zur Behebung der in der Mängelrüge spezifizierten Mängel setzen. Nach erfolgloser Nachfristsetzung ist der Kunde zur sofortigen Kündigung des Vertrages berechtigt. 4A Heating Systems erstattet dem Kunden eine allfällig bereits geleistete Vergütung anteilsmässig für jenen Zeitraum, in welchem der Kunde die Dienstleistung aufgrund der Kündigung nicht mehr in Anspruch nimmt. Jegliche weitergehende Entschädigung ist ausgeschlossen unter Vorbehalt von Ziff. 7 dieser AGB.
  1. (6.1) 4A Heating Systems haftet gegenüber dem Kunden unbeschränkt für durch rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit von 4A Heating Systems verursachte direkte und nachgewiesene Schäden.
  2. (6.2) Die Haftung von 4A Heating Systems und von 4A Heating Systems beauftragte Dritte für leichte Fahrlässigkeit ist auf den Betrag von CHF 100'000.00 pro Kalenderjahr und auf direkte Schäden beschränkt. Die Haftung für indirekte Schäden oder Folgeschäden schliesst 4A Heating Systems explizit aus. Folgeschäden sind insbesondere entgangener Gewinn, Produktionsausfall, Reputationsschäden und Ansprüche Dritter.
  3. (6.3) 4A Heating Systems ist nicht haftbar für Schäden, die durch rechts- oder vertragswidrige Nutzung ihrer Dienstleistungen durch den Kunden oder Dritte entstehen. Ausgeschlossen ist insbesondere jegliche Haftung für Schäden, die entstehen, weil Dritte die Infrastruktur von 4A Heating Systems bzw. missbräuchlich nutzen oder in diese unbefugt eingreifen.
  4. (6.4) Die vorstehenden Ausschlüsse und Beschränkungen der Haftung von 4A Heating Systems gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen, einschliesslich der Regelungen des Produktehaftpflichtgesetzes.

7.1 Der Kunde haftet für Schäden, welche 4A Heating Systems oder Dritten durch Verschulden des Kunden oder die ihm zugehörigen Benutzer entstehen.

  1. (8.1) 4A Heating Systems und der Kunde verpflichten sich gegenseitig zur Wahrung der Vertraulichkeit aller nicht allgemein bekannten Informationen und Daten, die ihnen bei Vorbereitung und Durchführung des Vertrags zugänglich werden. Diese Pflicht bleibt auch nach Vertragsbeendigung solange bestehen, als daran ein berechtigtes Interesse besteht.
  2. (8.2) 4A Heating Systems und der Kunde sorgen für den Datenschutz und die Datensicherheit in ihrem jeweiligen Einflussbereich. 4A Heating Systems trifft angemessene organisatorische und technische Massnahmen zum Schutz von Personendaten gegen unbefugtes Bearbeiten. 4A Heating Systems verwendet Personendaten ausschliesslich zum Zweck der Erbringung ihrer eigenen Dienstleistungen. Sodann behält 4A Heating Systems sich vor, Personendaten Behörden oder Dritten zugänglich zu machen, soweit sie rechtlich dazu verpflichtet ist. 4A Heating Systems bewahrt Personendaten nur soweit und solange auf, als es zur Erbringung der Dienstleistungen erforderlich ist oder 4A Heating Systems von Gesetzes wegen dazu verpflichtet ist.
  3. (8.3) 4A Heating Systems ist ferner berechtigt, Kunden über laufende Entwicklungen und neue Dienstleistungen von 4A Heating Systems selber sowie von Partnern von 4A Heating Systems zu informieren. Der Kunde kann jederzeit erklären, dass er keine solchen Informationen wünscht.

Beginn und Dauer

  1. (9.1) 4A Heating Systems präsentiert das Leistungsangebot unverbindlich auf der Website www.4a-systems.com oder www.4a-systems.ch, wobei 4A Heating Systems das Leistungsangebot jederzeit ändern und einzelne Dienstleistungen einschränken und/oder deren Erbringung einstellen kann.
  2. (9.2) Der Vertrag zwischen 4A Heating Systems und dem Kunden tritt durch Bestätigung einer kundenspezifischen Offerte oder durch Inanspruchnahme der Dienstleistungen durch den Kunden in Kraft.
  3. (9.3) Mangels gegenteiliger Bestimmungen wird der Vertrag zwischen dem Kunden und 4A Heating Systems auf unbestimmte Zeit geschlossen.

    Beendigung des Vertrags
  4. (9.4) 4A Heating Systems behält sich das Recht vor, den Vertrag aus wichtigem Grund jederzeit fristlos zu künden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor: 1. wenn der Kunde gegen wesentliche vertragliche Bestimmungen verstösst (z.B. Ziff. 2.5, Ziff.3.2 und Ziff. 3.6), Dienstleistungen zu rechtswidrigen Zwecken missbraucht, unzulässige Inhalte speichert oder zugänglich macht (vgl. Acceptable Use Policy); 2. wenn gegen den Kunden ein Verfahren wegen Konkurs oder Zahlungsunfähigkeit eingeleitet worden ist bzw. auf anderem Wege offenkundig wird, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann und er nicht entsprechende Sicherstellung für mindestens eine Vertragsperiode leistet (insb. Ziff. 5.2).
  5. (9.5) Im Falle einer fristlosen Kündigung durch 4A Heating Systems schuldet der Kunde die bis zur ordentlichen Vertragsbeendigung anfallenden Gebühren sowie Ersatz für sämtliche zusätzliche Kosten, die im Zusammenhang mit der fristlosen Vertragskündigung anfallen.
  6. (9.6) Nach Vertragsablauf ist 4A Heating Systems berechtigt, die Daten des Kunden zu löschen. Der Kunde ist für die rechtzeitige Sicherung seiner Daten selber verantwortlich.
  1. (10.1) 4A Heating Systems ist bestrebt, ihre Infrastruktur auf einem aktuellen Standard zu halten, welcher den branchenüblichen Sicherheitsanforderungen und dem branchenüblichen technischen Standard entspricht. Der Kunde nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass neue technische Entwicklungen, Sicherheitsanforderungen und/oder Veränderungen im Leistungsangebot von Vertragspartnern von 4A Heating Systems oder der von 4A Heating Systems eingesetzten Software eine Ausweitung oder Einschränkung des Leistungsangebots zur Folge haben wie auch einen Einfluss auf die Preisentwicklung ausüben können.
  2. (10.2) 4A Heating Systems behält sich daher ausdrücklich vor, die Vertragskonditionen, einschliesslich dieser AGB, jederzeit zu ändern. Änderungen der AGB werden auf der Website von 4A Heating Systems zugänglich gemacht und treten mit ihrem Aufschalten in Kraft. Akzeptiert der Kunde die Änderungen nicht, hat er die Möglichkeit, dies 4A Heating Systems innert 30 Tagen seit Erhalt der Mitteilung schriftlich per Einschreiben mit Sendebestätigung oder via Kundeninformation mitzuteilen und den Vertrag unter Einhaltung der Kündigungsfrist nach Ziff. 11.2.1 zu kündigen. Ohne entsprechende Mitteilung innert dieser Frist gelten die Änderungen als vom Kunden genehmigt.
  1. (11.1) Rechte und Pflichten aus den unter diesen AGB geschlossenen Verträgen können unter Vorbehalt von Ziff. 2.2 nur mit schriftlicher Zustimmung der anderen Partei auf Dritte übertragen werden. Von dieser Bestimmung ausgenommen ist die Übertragung des Vertrages von 4A Heating Systems an eine Rechtsnachfolgerin oder verbundene Gesellschaft.
  2. (11.2) Sollte sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für nichtig oder ungültig erweisen, tangiert dies die restlichen Bestimmungen nicht. Diese bleiben unverändert bestehen und behalten ihre Gültigkeit. Die nichtige(n) Bestimmung(en) ist (sind) durch möglichst gleichwertige, rechtmässige Bestimmungen zu ersetzen.
  3. (11.3) Auf diese AGB und allfällige aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen 4A Heating Systems und dem Kunden entstehende Streitigkeiten ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar, unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen sowie der Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG).
  4. (11.4) Ausschliesslichen Gerichtsstand bilden die ordentlichen Gerichte am Sitz von 4A Heating Systems. Alternativ ist 4A Heating Systems berechtigt, den Kunden an dessen Domizil zu belangen.

    Basel, 14. Mai 2020

Die AGB bilden einen integralen Bestandteil der Verträge zwischen 4A Heating Systems und dem Kunden.